Das Pauluswort, wonach der Ehebund von Mann und Frau den Bund Christi mit der Kirche abbildet (vgl. Eph 5,32), stellt die biblische Grundlage für die Unauflöslichkeit der Ehe dar. Da die Partner dieses Bundes nicht austauschbar sind, kann nach einer zivilen Scheidung eine neue kirchliche Ehe gleicher Qualität nicht geschlossen werden.

Man kann allerdings prüfen lassen, ob die erste Eheschließung auch wirklich rechtswirksam war. Es kann mehrere Gründe für eine mögliche Ungültigkeit der Eheschließung geben. 

Wird eine Eheschließung für ungültig erklärt, kann eine kirchliche Trauung möglich sein.. Eine solche Prüfung dauert etwa ein Jahr und ist nur mit geringen Kosten verbunden.

Sprechen Sie im konkreten Fall mit dem Geistlichen Ihrer Kirchengemeinde oder melden Sie sich im Erzbischöflichen Generalvikariat in der Fachstelle Kanonisches Recht.