FAQ2024-10-24T15:58:55+02:00
FAQ

Was sonst noch wichtig ist

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zur katholischen Trauung.

Was ist, wenn ein_e Partner_in katholisch und der/die andere evangelisch ist?2020-12-11T16:08:04+01:00

Wenn ein/e Katholik_in eine/n Christ_in einer anderen Konfession heiratet, spricht man von einer konfessionsverbindenden Ehe. Die Eheschließung eines konfessionsverbinden Paares ist möglich. Der/Die katholische Partner_in verspricht, seinem/ihrem Glauben treu zu bleiben und die erwarteten Kinder möglichst katholisch zu erziehen und taufen zu lassen.

Die Trauung eines katholisch-evangelischen Paares kennt zwei Formen:

  • Trauung in der katholischen Kirche mit der Beteiligung eines/r evangelischen Geistlichen
  • oder in der evangelischen Kirche mit Beteiligung des katholischen Geistlichen. 

Sprechen Sie mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin über das Besondere einer konfessionsverbindenden Ehe und treffen Sie die Entscheidung gemeinsam.

Was ist bei Religionsverschiedenheit?2020-12-11T16:08:47+01:00

Wenn ein/e Katholik_in eine_n Angehörige_n einer anderen Religion oder einen nicht getauften Menschen heiratet, spricht man von einer religionsverbindenden Ehe. Der/Die katholische Partner_in braucht dafür eine Erlaubnis seiner/ihrer Kirche. Er oder sie verspricht, was auch bei konfessionsverbindenden Ehen gilt – die Treue zum eigenen Glauben und das Bemühen um die katholische Taufe und Erziehung der Kinder.

Im nichtchristlichen Kulturkreis stellt die religionsverbindende Ehe eine besondere Herausforderung dar. 

Muss der/die katholische Partner_in gefirmt sein?2020-12-11T16:10:36+01:00

Es ist in Deutschland nicht zwingend notwendig, dass Sie gefirmt sind, um kirchlich zu heiraten. 

Sie können dennoch prüfen, ob Sie als Erwachsener die Firmung empfangen möchten. Denn nach katholischen Verständnis gehören Taufe, Kommunion und Firmung als Sakramente innerlich zusammen und begründen die volle Aufnahme in die katholische Kirche.

In anderen Ländern kann es andere Vorgehensweisen geben. Erkundigen Sie sich frühzeitig.

Können Geschiedene kirchlich heiraten?2021-01-21T09:04:57+01:00

Das Pauluswort, wonach der Ehebund von Mann und Frau den Bund Christi mit der Kirche abbildet (vgl. Eph 5,32), stellt die biblische Grundlage für die Unauflöslichkeit der Ehe dar. Da die Partner dieses Bundes nicht austauschbar sind, kann nach einer zivilen Scheidung eine neue kirchliche Ehe gleicher Qualität nicht geschlossen werden.

Man kann allerdings prüfen lassen, ob die erste Eheschließung auch wirklich rechtswirksam war. Es kann mehrere Gründe für eine mögliche Ungültigkeit der Eheschließung geben. 

Wird eine Eheschließung für ungültig erklärt, kann eine kirchliche Trauung möglich sein.. Eine solche Prüfung dauert etwa ein Jahr und ist nur mit geringen Kosten verbunden.

Sprechen Sie im konkreten Fall mit dem Geistlichen Ihrer Kirchengemeinde oder melden Sie sich im Erzbischöflichen Generalvikariat in der Fachstelle Kanonisches Recht.

Können aus der Kirche Ausgetretene kirchlich heiraten?2020-12-11T16:09:48+01:00

Ja, sofern einer von beiden Partner Mitglied der Kirche ist und das Versprechen gibt, das bei konfessions- oder religionsverbindenden Trauungen auch gilt; nämlich seinem Glauben treu zu bleiben und die Kinder möglichst katholisch zu taufen und zu erziehen.

Gibt es Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung?2021-01-21T09:06:26+01:00

Zumindest ein Partner muss Mitglied der katholischen Kirche sein. 

Seit 2009 muss die zivile der kirchlichen Trauung nicht mehr unbedingt vorausgehen. Allerdings wird empfohlen, nicht ausschließlich kirchlich zu heiraten. Die Ehe wird vor einem katholischen Geistlichen und zwei Zeugen geschlossen.

KONTAKT

Wenn Sie noch weitere Fragen haben.

  • Tobias Weiske

  • Erzbistum Hamburg
    Erzbischöfliches Generalvikariat
    Pastorale Dienststelle

    Am Mariendom 4
    20099 Hamburg

  • Telefon (040) 24877-270

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