Wenn ein/e Katholik_in eine_n Angehörige_n einer anderen Religion oder einen nicht getauften Menschen heiratet, spricht man von einer religionsverbindenden Ehe. Der/Die katholische Partner_in braucht dafür eine Erlaubnis seiner/ihrer Kirche. Er oder sie verspricht, was auch bei konfessionsverbindenden Ehen gilt – die Treue zum eigenen Glauben und das Bemühen um die katholische Taufe und Erziehung der Kinder.
Im nichtchristlichen Kulturkreis stellt die religionsverbindende Ehe eine besondere Herausforderung dar.
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